EU-Standard - die Norm EN 50575 für Kabel und Leitungen

Seit dem 1. Juli 2017 ist ein neuer einheitlicher EU-Standard, die Norm hEN 50575 für Kabel und Leitungen, verpflichtend.

Dieser Standard betrifft die Brandklassifizierung und Prüfmethoden für Kabel zur Verlegung in Gebäuden. Er gliedert sich an die seit 2013 bestehende neue Bauproduktenverordnung (CRP für Construction Products Regulation) für Produkte, die dauerhaft in einem Gebäude verbleiben. Die Europäische Kommission stellt damit sicher, dass beim Neubau von Häusern und Gebäuden die Sicherheit von Menschen, Haustieren und Gütern gewährleistet wird und die Umwelt nicht zu Schaden kommt.

Was hat sich mit der harmonisierten Norm EN 50575 geändert?

Mit der am 01.07.2016 in Kraft getretenen hEN 50575 wurden die bisherigen Brandklassen für Kabel und Leitungen A1, A2, B1, B2 und B3 durch sieben neue Klassen Aca, B1ca, B2ca, Cca, Dca, Eca und Fca ersetzt. Starkstromkabel- und leitungen, Kommunikations- und Steuerkabel für die dauerhafte Installation in Gebäuden werden damit auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung (brennende Tropfen von Kunststoffmaterialien, die zur Brandfortleitung beitragen) hin geprüft und entsprechend eingeordnet.

Seit dem Sommer 2016 gilt eine Übergangsfrist, die zum 1.07.2017 ausgelaufen ist.

Welche Kabel sind genau von der EN 50575 betroffen?

  • Starkstromkabel und -leitungen - isolierte Leiter und Kabel zur Verwendung bei z. B. der Elektrizitätsversorgung
  • Steuer- und Kommunikationskabel - Drähte, symmetrische Kabel und Koaxialkabel mit metallischen Leitern zur Verwendung in z. B. der Telekommunikation, der Datenübertragung, der Funkfrequenz- und Videokommunikation sowie Signalgebungs- und Steuereinrichtungen
  • Glasfaserkabel - zur Verwendung in z. B. der Telekommunikation, der Datenübertragung, der Funkfrequenz- und Videokommunikation sowie Signalgebungs- und Steuereinrichtungen

Was bedeutet das für Hersteller?

Wer Kabel vertreibt, darf seit dem 01.07.2017 nur noch Produkte verkaufen, die entsprechend der Norm hEN 50575 geprüft und beschriftet sind. Dazu müssen unabhängige Stellen für die Prüfungs- und Fertigungsinspektionen in Anspruch genommen werden. Nach bestandener Prüfung bekommen die Kabel eine CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (im Engl. Declaration of Performance: DoP) ausgestellt.

Der Hersteller ist u. a. verpflichtet, die Leistungserklärung zu erstellen und dafür eine technische Dokumentation als Grundlage hierzu zu erstellen. Er muss das CE-Kennzeichen anbringen und dafür Sorge tragen, dass die Produkte ein Kennzeichen zu ihrer Identifizierung tragen. Sowohl Name und Postanschrift müssen auf dem Produkt bzw. der Verpackung angegeben werden. Der Hersteller ist außerdem verpflichtet, Leistungserklärung und technische Dokumentation zehn Jahre lang aufzubewahren.

Wo wird das CE-Zeichen angebracht?

Das CE-Kennzeichen muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf den Produktetiketten angebracht und auf Ringe, Spulen oder Trommeln der Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel befestigt sein. Zusätzliche Kennzeichnungen wie Herkunft, Beschreibung und Brandverhaltensklasse müssen auf dem Kabel, auf der Verpackung, auf der Etikettierung oder auf einer Kombination der genannten angebracht sein.

Was passiert mit der Leistungserklärung?

Diese muss vom Hersteller bis zum Käufer einsehbar sein. Es reicht, wenn sie auf der Homepage des Herstellers in elektronischer Form zu finden ist und bei Bedarf in gedruckter Form vorgelegt wird. Das bedeutet, dass sie dem Produkt nicht beigelegt werden muss.

Brandschutz Gebäudeklassen Zuordnung
Quelle: ZVEI-Fachverband Kabel und isolierte Drähte